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16.12.2016Druckversion


Feuerwehr aktuell

Neue Regel für die Rettungsgasse

Quelle: autobild.de

Das Bundesgesetzblatt hat am 13. Dezember eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung veröffentlich. Mit dieser Änderung kommt auch eine neue Regel, die bereits seit Herbst diskutiert wird, für die Rettungsgasse. Die Rettungsgasse muss nun zukünftig bereits auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen, wie zum Beispiel die Bundestraße 27 bereits bei Schrittgeschwindigkeit gebildet werden.

Rettungsgasse bilden

Fahren Sie also auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.

Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

Der Link zum Bundesgesetzblatt finden Sie in der rechten Spalte.

Wie es richtig geht, zeigt das folgende Einsatzvideo der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrunn (Bayern) aus dem April 2016, die bei einem Verkehrsunfall auf der B17 eine fast perfekte Rettungsgasse vorfand.





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